Hundehaltung
Die Hundehaltung bringt Verantwortung und Verpflichtung mit sich. Es besteht eine Ausbildungspflicht für Hundehalter. Der Kurs muss spätestens 12 Monate nach Übernahme des Hundes absolviert werden; jedoch nicht bevor der Hund das Alter von 8 Monaten erreicht hat.
Die nötige/n Kursbestätigung/en ist/sind bei der Anmeldung des Hundes der Gemeindebehörde vorzuweisen.
Untenstehend finden Sie wichtige Informationen zum Thema Hundehaltung:
Jeder Hundehalter der seinen Wohnsitz im Wallis hat oder sich während mehr als drei Monaten im Jahr hier aufhält, ist verpflichtet, bis am 31. März einen gültigen Nachweis der Haftpflichtversicherung für Hundehalter bei der Gemeinde zu hinterlegen. Diese Pflicht besteht bei jedem Hund, der älter als 6 Monate ist.
Bei unterjährigem Zuzug oder Kauf des Hundes beträgt die Meldefrist 15 Tage.
Die Hundesteuer in der Gemeinde Brig-Glis beträgt CHF 125 und wird jeweils Anfangs Jahr in Rechnung gestellt. Die Steuer ist jeweils für das ganze Jahr zu entrichten.
Wenn Sie als Hundehalter/in in unsere Stadtgemeinde ziehen, benötigen wir die Zahlungsbestätigung der Hundesteuer Ihrer vorgängigen Wohnsitzgemeinde, sowie den gültigen Versicherungsnachweis. Zudem ist auch Ihre Bestätigung des Kurses für Ersthundehalter vorzuweisen.
Die benötigten Nachweise können Sie auch gerne per E-Mail oder per Post zustellen.
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