Kulturförderung
Kulturförderung als Standortvorteil! Die Stadtgemeinde schätzt und unterstützt ein vielfältiges kulturelles Angebot. Als modernes, dynamisches und innovatives Zentrum des Oberwallis gibt es kulturelle Happenings für jegliche Couleur. Darauf sind wir Stolz.
Brig-Glis verfügt zudem über einen Kulturfonds, der Veranstaltungen oder Arbeiten unterstützt, die der Öffentlichkeit zugänglich sind und einen direkten oder besonderen Bezug zu Brig-Glis haben.
Falls Sie ein Projekt planen, bei dem Sie zudem eine angemessene finanzielle Eigenleistung erbringen, ist ein Gesuch bei unserer Kulturkommission vielleicht der notwendige Boost, damit Ihrem Projekt Leben eingehaucht wird. Die notwendigen Kriterien sind untenstehend aufgeführt:
Kriterien
Einzureichende Unterlagen
- Das Gesuchsformular
- Name und Adresse der Verantwortlichen (Vorstand bzw. OK, Verein, AG, etc.)
- Ein detailliertes Konzept mit Beschrieb, Ort, Programm, Zeitplan, Budget und Zeitplan
- Auflistung aller um Unterstützung angefragten Instanzen
- Jahresrechnung und Bilanz des Gesuchstellers
Terminierung
- Die Bearbeitung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Daher ist das Gesuch mindestens 2 Monate (und jeweils bis zum 15. des Monats) vor der geplanten Veranstaltung ein zureichen
- Grössere Projekte oder Veranstaltungen sind bereits im Herbst des Vorjahres anzukündigen
- Im Juli und im Dezember findet keine Sitzung der Kulturkommission statt
Kriterien für die Beurteilung
- Künstlerische Qualität
- Originalität und Innovationskraft
- Finanzielle Rahmenbedingungen und Angemessenheit
- Vollständigkeit der Unterlagen
Gesuche und das Gesuchsformular sind in deutscher Sprache einzureichen.
Unterstützungsantrag ist einzureichen an:
- Kultur Brig-Glis
Bei Ausrichtung eines Unterstützungsbeitrags ist die finanzielle Unterstützung durch die Kulturkommission zu erwähnen (z.B.: im Programmheft, Plakat, Inserat). Bei Beiträgen zu Publikationen und Tonträgern ist der Kulturkommission ein Belegexemplar zuzustellen.
KUNST IN DER STADT 2024
Anonymer Wettbewerb für visuell arbeitende Kunstschaffende, die entweder im Wallis gebürtig sind oder hier leben und arbeiten. Als Teilnahmebedingungen gelten die kantonalen Professionalitätskriterien (Ausbildung/Erfahrung/Anerkennung). Die Teilnehmenden können allein oder in Gruppen arbeiten. Die Korrespondenzsprache ist Deutsch. Eingaben auf französisch sind möglich.