Einbürgerungen
Die Stadtgemeinde Brig-Glis hat die Einbürgerungskommission gebildet, welche die Gesuche bearbeitet, den Integrationsbericht verfasst und den Antrag an den Stadtrat von Brig-Glis stellt. Mehr zur Kommission finden Sie unter Kommissionen.
Alle Informationen finden sie hier:
Gesuchstellung
Der Gesuchsteller vereinbart telefonisch einen Termin mit dem Zivilstandsamt Kreis Brig-Glis
Bei diesem Termin werden vom Zivilstandsamt die nötigen Auskünfte erteilt und die Gesuchsformulare ausgehändigt.
Verfahren
Nach Einreichung der Unterlagen beim Zivilstandsamt Kreis Brig-Glis wird das Dossier an die kantonale Dienststelle für Bevölkerung und Migration weitergeleitet. Diese kontrolliert, ob die Akten vollständig sind und ob die Voraussetzungen erfüllt sind und stellt (bei positiver Prüfung) der Gemeinde eine Kopie des Gesuches zur Verleihung des Bürgerrechtes an Ausländer zu.
Die kommunale Kommission lädt die Gesuchsteller zu einem schriftlichen Test und einem Gespräch ein und erstellt für jeden Gesuchsteller einen Integrationsbericht.
Anschliessend entscheidet der Stadtrat über die Verleihung des Bürgerrechtes. Falls die Voraussetzungen erfüllt sind, verleiht die Stadtgemeinde den Gesuchstellern das Bürgerrecht von Brig-Glis; gegenteiligen falls erlässt sie einen Verweigerungsentscheid.
Bei einem positiven Entscheid beantragt danach die Dienststelle für Bevölkerung und Migration (DBM) die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung beim Bundesamt für Migration (BFM).
Anlässlich der feierlichen Vereidigung beim Vorsteher des Departements für Bildung und Sicherheit erhält der neue Schweizer Bürger seinen Heimatschein.
Gebühr Gemeinde
Einzelperson: Fr. 500.—
Paar mit oder ohne Kinder + Erwachsener mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern: Fr. 1’000.—
Es fallen ebenfalls Gebühren beim Bund und Kanton an.
- StadtbüroAlte Simplonstrasse 283900 BrigMo - Fr
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